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   OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14   

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https://dejure.org/2014,14797
OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14 (https://dejure.org/2014,14797)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.2014 - 11 U 13/14 (https://dejure.org/2014,14797)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 11 U 13/14 (https://dejure.org/2014,14797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Übergabevertrag durch den Träger der Sozialhilfe

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; SGB XII § 93
    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Übergabevertrag durch den Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einem Übergabevertrag können für den Träger der Sozialhilfe ausgeschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einem Übergabevertrag können für den Träger der Sozialhilfe ausgeschlossen sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilienübertragungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Häusliche Pflege: Kein Ersatz von ersparten Aufwendungen bei versprochener häuslicher Pflege und Übergabe an ein Pflegeheim

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 948
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Der Umzug in ein Pflegeheim ist daher in aller Regel kein Grund, den der Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechtes zu Grunde liegenden Vertrag anzupassen (BGH NJW 2009, 1348; NJW 2012, 3572 Tz. 7).

    Zwar ist eine ergänzende Vertragsauslegung in Bezug auf die Herausgabe der vom Eigentümer nach dem Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim erzielten Mieterträge in Betracht zu ziehen (BGH NJW 2009, 1348).

    Bei der Ergänzung der Regelungslücke ist darauf abzustellen, was redliche und verständige Parteien in Kenntnis der Regelungslücke nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung wieder ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (BGH NJW 2009, 1348, 1349).

    Im Urteil vom 9.1.2009 - V ZR 168/07 (NJW 2009, 1348 Rn. 17) hat er auf den dortigen Fall bezogen lediglich ausgeführt, im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung werde zu berücksichtigen sein, "dass ein Grund, weshalb ihr Umzug (nämlich der der Mutter) in ein Pfegeheim zu einer wirtschaftlichen Besserstellung der Beklagten führen solle, nicht erkennbar ist." Dass die Auslegung zu dem abweichenden Ergebnis führen könne, dass die Pflegepflichtigen die Mieteinkünfte behalten dürfen, hat er gerade nicht ausgeschlossen.

  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks:

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Wenn die Beteiligten beim Abschluss eines Übergabevertrages davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzuges in ein Senioren- oder Pflegeheim eingetroffen haben, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, nach der der Verpflichtete die ersparten Aufwendungen zu erstatten hat (BGH NJW 2010, 2649; Krüger ZNotP 2010, 2 jew. m.w.N.).

    Müsste der Übernehmer den aufgrund des Heimaufenthaltes des Übergebers entstandenen (Frei-) Zeitgewinn in Geld ausgleichen, wäre jedoch genau dieses die Folge (zum Vorstehenden BGH NJW 2010, 2649).

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Eine Vereinbarung, nach der den Beklagten die Mieterträge verbleiben sollen, wäre ebenso wie eine Löschung des Wohnungsrechts unbedenklich in Betracht gekommen und rechtlich zulässig gewesen (BGH NJW 2009, 1346).

    Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6.2.2009 - V ZR 130/08 (NJW 2009, 1346; dazu Krüger ZNotP 2010, 2, 5 f.) ausführlich begründet.

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Der Umzug in ein Pflegeheim ist daher in aller Regel kein Grund, den der Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechtes zu Grunde liegenden Vertrag anzupassen (BGH NJW 2009, 1348; NJW 2012, 3572 Tz. 7).

    Da das Wohnungsrecht auf ein höchst persönliches Nutzungsrecht beschränkt war und der Berechtigten kein Recht auf Vermietung zustand, haben die Beklagten durch die Vermietung nicht in die Rechtsposition der Berechtigten eingegriffen und sich auf deren Kosten bereichert (BGH NJW 2012, 3572; OLG Hamm NJW-RR 2010, 1104, 1105).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Erforderlich ist, dass ein Beteiligter einem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (BGH NJW 2003, 1126, 1127; NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2007, 1884, 1885; NJW-RR 2007, 1390, 1391; Habersack in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., EGBGB 96 Rn. 6 ff.; Krüger ZNotP 2010, 2).

    Erforderlich ist insbesondere, dass dem Übernehmer ein Gut oder Grundstück überlassen wird, kraft dessen Nutzung er sich eine eigene Lebensgrundlage verschaffen und gleichzeitig den dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt gewinnen kann (BGH NJW 2003, 1126; NJW 2007, 1884, 1885).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Erforderlich ist, dass ein Beteiligter einem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (BGH NJW 2003, 1126, 1127; NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2007, 1884, 1885; NJW-RR 2007, 1390, 1391; Habersack in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., EGBGB 96 Rn. 6 ff.; Krüger ZNotP 2010, 2).

    Erforderlich ist insbesondere, dass dem Übernehmer ein Gut oder Grundstück überlassen wird, kraft dessen Nutzung er sich eine eigene Lebensgrundlage verschaffen und gleichzeitig den dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt gewinnen kann (BGH NJW 2003, 1126; NJW 2007, 1884, 1885).

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 86/06

    Begriff des Altenteils

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Erforderlich ist, dass ein Beteiligter einem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (BGH NJW 2003, 1126, 1127; NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2007, 1884, 1885; NJW-RR 2007, 1390, 1391; Habersack in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., EGBGB 96 Rn. 6 ff.; Krüger ZNotP 2010, 2).
  • OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkenden; Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Andererseits besteht keine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten (BGH a.a.O.; Senat ZEV 2011, 670, 671).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14
    Erforderlich ist, dass ein Beteiligter einem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (BGH NJW 2003, 1126, 1127; NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2007, 1884, 1885; NJW-RR 2007, 1390, 1391; Habersack in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., EGBGB 96 Rn. 6 ff.; Krüger ZNotP 2010, 2).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit

    Der Umzug in ein Pflegeheim ist daher in aller Regel kein Grund, den der Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechts zu Grunde liegenden Vertrag nach § 313 BGB anzupassen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 09.01.2009 - V ZR 168/07 -, NJW 2009, 1348; OLG Köln, Beschluss vom 25.06.2014 - I-11 U 13/14 -, MDR 2014, 948; Brückner, NJW 2008, 1111, 1113).
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